Vertragsabschluss
Die Ladekarte berechtigt den Besitzer zur Nutzung aller im ladenetz.de-Verbund vorhandenen Ladesäulen zu nutzen.
Nutzungsbedingungen
Störungen oder Defekte an Ladeinfrastrukturen von sog. Roaming- und/oder Ladenetzpartnern hat der Antragsteller ebenfalls dem jeweiligen Partner unverzüglich zu melden. Eine Nutzung der Ladeinfrastruktur darf in solch einem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.
Leistung-Befreiung bei Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten
Bei Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung sind die Parteien von der Leistungspflicht befreit.
Haftung
Die Parteien haften im Übrigen nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um einen Schaden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen handelt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Parteien ebenfalls, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bis zur Höhe von vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden. Außerdem haften die Parteien bei Beschaffenheitsgarantien oder Zusicherungen sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Laufzeit
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Abrechnung
Die SWL behält sich vor, die Abrechnung zukünftig monatlich in elektronischer Form vorzunehmen.
Sperrung der Ladekarte
Der Kunde hat die Ladekarte an die SWL zurückzugeben.
Sperrung der Ladekarte
Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Antragsteller nicht. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen kann auch eine Roamingmöglichkeit wieder entfallen. Die SWL behält sich vor, bei konkreten Hinweisen auf missbräuchliches Nutzen der Roamingfunktionalität diese für die jeweilige Karte zu deaktivieren. Ein Beispiel für missbräuchliches Verhalten ist, wenn im Rahmen des Gebrauchs dieser Ladekarte in zwei aufeinanderfolgenden Monaten bei einem Roamingpartner mehr als die Hälfte aller Ladevorgänge stattfindet.
Datenschutz/Datenaustausch mit Auskunfteien/Widerspruchsrecht
Der Kunde hat das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
Streitbeilegungsverfahren
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Kosten bei Zahlungsverzug/Verlust der Ladekarte (brutto)
Für die Ersatzausstellung einer Ladekarte verlangt die SWL eine Pauschale in Höhe von 20,00 Euro.
Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags
§ 2 Gegenstand des Vertrags
Der E-Mobilist bestimmt SWL als Dritten gem. § 5 der 38. BImSchV, womit SWL die von dem E-Mobilisten für Straßenfahrzeuge genutzten Strommengen für die Erfüllung der Quotenverpflichtung nutzen kann. Der E-Mobilist wird hierzu für das jeweilige Vertragsjahr dem SWL eine entsprechende Bestätigung übersenden. Voraussetzung für die Bestimmung eines Dritten gem. § 5 der 38. BImSchV ist, dass der E-Mobilist Betreiber des Ladepunktes gem. § 2 der Ladesäulenverordnung für die durch ihn angegebenen E-Fahrzeuge ist und sofern erforderlich, die Nachweise nach § 4 (4) erbringt.
§ 3 Entgelt für die Übertragung
§ 4 Pflichten des E-Mobilisten
§ 5 Exklusivität
§ 6 Datenschutz
Zur Erfüllung des zwischen dem E-Mobilisten und der Stadtwerke Lünen GmbH geschlosse-nen Vertrags verarbeitet die Stadtwerke Lünen GmbH die erforderlichen personenbezogenen Daten des E-Mobilisten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Zur Vertragserfüllung setzt die Stadtwerke Lünen GmbH Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungs-gebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind. Weitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Kundeninformation Energieberatung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
§ 7 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und läuft unbefristet. Der E-Mobilist kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres wirksam. Der E-Mobilist kann die Kündigungserklärung bis zur Wirkung der Kündigung in Textform widerrufen. Die SWL hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres ordentlich zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 8 Schlussbestimmungen
Borker Straße 56-58
44534 Lünen
02306 / 707-3010
energieberatung@SWL24.de
Beratungszeiten nach telefonischer Terminvereinbarung:
Montag bis Mittwoch und Freitag 8.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr